Sitzung: 23.07.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Die zusätzlichen freiwilligen
Leistungen des Marktes Neubrunn und damit die Ermäßigung der
Kindergartenbeiträge für die Eltern von Zweitkindern und Drittkindern, welche
die zusätzlichen staatlichen Leistungen gem. Art 23 Satz 2 BayKiBiG erhalten,
entfallen ab dem 01.09.2019.