Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Die zusätzlichen freiwilligen Leistungen des Marktes Neubrunn und damit die Ermäßigung der Kindergartenbeiträge für die Eltern von Zweitkindern und Drittkindern, welche die zusätzlichen staatlichen Leistungen gem. Art 23 Satz 2 BayKiBiG erhalten, entfallen ab dem 01.09.2019.