Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Die prozentuale Aufteilung wird bei Zweit- und Drittkindern, welche die zusätzlichen staatlichen Leistungen gem. Art 23 Satz 2 BayKiBiG erhalten, in dem Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.08.2019 ausgelassen. Der Markt Neubrunn übernimmt für diesen Zeitraum anstatt 40%, 100% des restlichen Beitrags.