Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In seine Sitzung vor der Sommerpause hat sich das Gremium bereits mit der Ermäßigung der Gebühr für Schankerlaubnisse befasst, sofern diese einem wohltätigen Zweck dienen. Bisher war es üblich, dass den Vereinen im Rahmen des Michaelismarkts die Gebühr für die Schankerlaubnis hälftig erlassen wurde.

 

Für diese bisherige Handhabung findet sich kein ausdrücklicher Beschluss des Gemeinderates. Daher wird darum gebeten, für die Rechtssicherheit des Handelns der Verwaltung einen entsprechenden klarstellenden Beschluss zu fassen.


Beschluss:

 

Die Gebühr für eine Schankerlaubnis, welche die Vereine im Rahmen des Michaelismarkts benötigten, wird auf 50 % der Gebühr nach Kostengesetz reduziert.