Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Turnhalle West“ beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 20.05.2019. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 03.06.2019 bis 24.06.2019 bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Gehört wurden:

 

 

Name

Straße

Ort

E-Mail Adresse

Antwort am

1

Landratsamt Würzburg

Bauamt Verwaltung

Zeppelinstraße 15

97074 Würzburg

  5-fach in Papier

 

2

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1

63739 Aschaffenburg

poststelle@wwa-ab.bayern.de

 

3

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Schloß Seehof 1

96117 Memmelsdorf

beteiligung@blfd.bayern.de

 

4

Amt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung

Weißenburgstraße 10

97082 Würzburg

poststelle@adbv‑wue.bayern.de

 

5

Staatliches Bauamt Würzburg

Fachbereich Straßenbau

Weißenburgstraße 6

97082 Würzburg

poststelle@stbawue.bayern.de

 

6

Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40

97082 Würzburg

poststelle@ale-ufr.bayern.de

 

7

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Von-Luxburg-Straße 4

97074 Würzburg

poststelle@aelf-wu.bayern.de

 

9

Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain c/o team orange

Am Güßgraben 9

97209 Veitshöchheim

info@fwm-wue.de

 

10

Industrie- und Handelskammer

Mainaustr. 33 - 35

97082 Würzburg

info@wuerzburg.ihk.de

 

11

Bayernwerk  Netz GmbH

Unterdürrbacher Straße 14-22

97080 Würzburg

1-fach Papier

 

12

Bayerischer Bauernverband

Werner-von-Siemens-Str. 55a

97076 Würzburg

Schweinfurt@BayerischerBauernVerband.de

 

13

Handwerkskammer für Unterfranken

Postfach 5804

97008 Würzburg

info@hwk-ufr.de

 

15

Deutsche Telekom Technik GmbH

T NL Süd, PTI 14

Schürerstraße 9a

97080 Würzburg

1-fach Papier

 

16

Gemeinde Altertheim über VG Kist

Am Rathaus 1

97270 Kist

info@vgem-kist.bayern.de

 

 

17

Markt Helmstadt

Im Kies 4

97264 Helmstadt

poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de

 

 

18

Gemeinde Werbach

Hauptstraße 59

97956 Werbach

info@werbach.de

 

 

19

 

Stadt Wertheim

Mühlenstraße 26

97877 Wertheim

stadtverwaltung@wertheim.de

 

 

Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Nachfragen oder Anregungen zur Planung ein.

 

Die Träger öffentlicher Belange, welche dem Markt Neubrunn in der frühzeitigen Beteiligung Anregungen und Bedenken zukommen ließen, äußerten sich wie folgt:

 

Träger öffentlicher Belange

 

Datum Stellungnahme

Kurzbeschrieb der Stellungname

Abwägungsvorschlag

 

Zweckverband Fernwasserversorgung, Team Orange , Veitshöchheim

07.06.2019

Es bestehen keine Einwände

 

Bayernwerk Netz GmbH, Marktheidenfeld

18. Juni 2019

Hinweisung auf den Verlauf einer Niederspannleitung durch das Plangebiet

Die Niederspannungsleitung wird verlegt, so dass keine Beeinträchtigungen der Planung gegeben sind.

Vgem Helmstadt für die Mitgliedsgemeinde Helmstadt

26.06.2019

Es bestehen keine Einwände

 

Handwerkskammer Unterfranken

24.06.2019

Es bestehen keine Einwände

 

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

24.06.2019

Von der Planung ist kein Trinkwasserschutzgebiet oder Einziehungsgebiet  für die öffentliche Trinkwasserversorgung betroffen. Es ist auf eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung zu achten. Der Anschluss an das Ortsnetz ist mit dem Wasserversorger abzustimmen

 

Altlasten Verdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt. Sofern diese im Rahmen der Erschließung angetroffen werden, sind diese zusammen mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden

 

Es sind weder Überschwemmungsgebiete noch Oberflächengewässer von der Planung betroffen

Es wird seitens des Wasserversorgers Markt Neubrunn auf eine ordnungsgemäße Wasserversorgung geachtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird eine entsprechende Hinweisung aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung notwendig.

Stadt Wertheim

18.06.2019

Keine Bedenken und Anregungen gegeben

 

Staatliches Bauamt Würzburg

11.06.2019

Keine Einwände

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg

12.06.2019

Keine Einwände

 

IHK Würzburg

19.06.2019

Keine Einwände

 

Telekom

13.06.2019

Hinweis auf die Telekomleitung Hauszuführung zur Turnhalle. Diese Durchschneidet das Plangebiet

Der Hausanschluss wird verlegt, so dass keine Beeinträchtigungen im Plangebiet gegeben sind.

Landratsamt Würzburg

12.07.2019

 

 

Bauleitplanungsrecht

 

Hinweisung, dass das beplante Gebiet innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nördlich der Wenkheimer Straße liegt“ und sich im südlichen Bereich eine Überlappung ergibt.

Feststellung, dass Dachform und Dachneigung nicht festgesetzt wurden und Dachgauben ab einer Dachneigung von 35 Grad zulässig sind. Keine Einwände aus technischer Sicht.

Keine Abwägung nötig

Wasserrecht und Bodenschutz

 

Feststellung, dass das Gebiet nicht im Karstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund liegt. Weiterhin nicht im amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet oder Überschwemmungsgebiet eines Gewässers liegt. Es wird eine ordnungsgemäße Erschließung vorausgesetzt. Erforderliche Ausgleichsflächen sollen als Uferstreifen aufgewiesen werden.  Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ist am Verfahren zu beteiligen. Feststellung, dass kein Eintrag im Altlastenkataster gegeben ist.

Keine Abwägung nötig. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ist am Verfahren bereits beteiligt.

Immissionsschutz

 

Zu den Begründungen im B-Plan-Entwurf hinsichtlich der Geräuschentwicklung wird ergänzend angemerkt, dass die Nutzung der Turnhalle unter Berücksichtigung des Belegungsplanes als unkritisch gesehen wird und der Bolzplatz in seinem Emissionsverhalten bereits durch die bestehende Wohnbebauung eingeschränkt ist.

Keine Abwägung notwendig. Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Gesundheitsamt

 

Vom Gesundheitsamt zu prüfende Belange werden nicht berührt. Es werden insgesamt keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung gesehen.

Keine Abwägung nötig

Kreisentwicklung

 

Aus Sicht der Kreisentwicklung wird die Maßnahme positiv bewertet, da neuer Wohnraum in zentrale Lage, innerörtlicher Lage ermöglicht und somit mit den vorhandenen Flächenressourcen sparsam umgegangen bzw. keine weitere Flächeninanspruchnahme vorgenommen wird.  Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände.

 

Denkmalschutz

 

Es werden keine Einwände vorgetragen

 

Stellungnahme Naturschutz

15.07.2019

Der Planung stehen keine naturschutzfachlichen Belange entgegen.

 

 

Die Anregungen und Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange sind abzuwägen und die Abwägung sowie die sich ggfs. ergebenden Änderungen des Planungsentwurfs zu beschließen.

 

Der Vorsitzende begrüßt hierzu Herrn Beil vom Ing.-Büro Dietz & Partner und übergibt ihm das Wort.

Er geht auf die Anregungen und Bedenken im Detail ein. Anschließend wird die Abwägung beschlossen.


Beschluss:

 

Die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange werden, wie vorgetragen, abgewogen.