Sitzung: 17.09.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Turnhalle West“ beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 20.05.2019. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 03.06.2019 bis 24.06.2019 bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Gehört wurden:
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Name |
Straße |
Ort |
E-Mail Adresse |
Antwort am |
1 |
Landratsamt
Würzburg Bauamt
Verwaltung |
Zeppelinstraße
15 |
97074
Würzburg |
5-fach in Papier |
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2 |
Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg |
Cornelienstraße 1 |
63739
Aschaffenburg |
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3 |
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege |
Schloß Seehof 1 |
96117 Memmelsdorf |
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4 |
Amt für
Breitband, Digitalisierung und Vermessung |
Weißenburgstraße
10 |
97082
Würzburg |
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5 |
Staatliches
Bauamt Würzburg Fachbereich
Straßenbau |
Weißenburgstraße
6 |
97082
Würzburg |
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6 |
Amt für
ländliche Entwicklung Unterfranken |
Zeller
Str. 40 |
97082
Würzburg |
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7 |
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Von-Luxburg-Straße
4 |
97074
Würzburg |
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9 |
Zweckverband
Fernwasserversorgung Mittelmain c/o team orange |
Am Güßgraben 9 |
97209 Veitshöchheim |
info@fwm-wue.de |
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10 |
Industrie-
und Handelskammer |
Mainaustr.
33 - 35 |
97082 Würzburg |
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11 |
Bayernwerk
Netz GmbH |
Unterdürrbacher Straße 14-22 |
97080 Würzburg |
1-fach
Papier |
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12 |
Bayerischer
Bauernverband |
Werner-von-Siemens-Str.
55a |
97076
Würzburg |
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13 |
Handwerkskammer
für Unterfranken |
Postfach
5804 |
97008
Würzburg |
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15 |
Deutsche
Telekom Technik GmbH T NL Süd,
PTI 14 |
Schürerstraße 9a |
97080
Würzburg |
1-fach
Papier |
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16 |
Gemeinde Altertheim
über VG Kist |
Am Rathaus 1 |
97270 Kist |
info@vgem-kist.bayern.de |
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17 |
Markt Helmstadt |
Im Kies
4 |
97264 Helmstadt |
poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de |
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18 |
Gemeinde Werbach |
Hauptstraße 59 |
97956 Werbach |
info@werbach.de |
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19 |
Stadt Wertheim |
Mühlenstraße 26 |
97877 Wertheim |
stadtverwaltung@wertheim.de |
|
Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Nachfragen oder Anregungen zur Planung ein.
Die Träger öffentlicher Belange, welche dem Markt Neubrunn in der frühzeitigen Beteiligung Anregungen und Bedenken zukommen ließen, äußerten sich wie folgt:
Träger
öffentlicher Belange |
Datum
Stellungnahme |
Kurzbeschrieb der
Stellungname |
Abwägungsvorschlag
|
Zweckverband Fernwasserversorgung,
Team Orange , Veitshöchheim |
07.06.2019 |
Es bestehen keine
Einwände |
|
Bayernwerk Netz
GmbH, Marktheidenfeld |
18. Juni 2019 |
Hinweisung auf
den Verlauf einer Niederspannleitung durch das Plangebiet |
Die
Niederspannungsleitung wird verlegt, so dass keine Beeinträchtigungen der
Planung gegeben sind. |
Vgem Helmstadt für die Mitgliedsgemeinde Helmstadt |
26.06.2019 |
Es bestehen keine
Einwände |
|
Handwerkskammer
Unterfranken |
24.06.2019 |
Es bestehen keine
Einwände |
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Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg |
24.06.2019 |
Von der Planung
ist kein Trinkwasserschutzgebiet oder Einziehungsgebiet für die öffentliche Trinkwasserversorgung
betroffen. Es ist auf eine mengen- und druckmäßig ausreichende
Wasserversorgung zu achten. Der Anschluss an das Ortsnetz ist mit dem
Wasserversorger abzustimmen Altlasten
Verdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt. Sofern diese im Rahmen der
Erschließung angetroffen werden, sind diese zusammen mit der
Bodenschutzbehörde zu erkunden Es sind weder
Überschwemmungsgebiete noch Oberflächengewässer von der Planung betroffen |
Es wird seitens
des Wasserversorgers Markt Neubrunn auf eine ordnungsgemäße Wasserversorgung
geachtet. Es wird eine
entsprechende Hinweisung aufgenommen. Keine Abwägung
notwendig. |
Stadt Wertheim |
18.06.2019 |
Keine Bedenken
und Anregungen gegeben |
|
Staatliches
Bauamt Würzburg |
11.06.2019 |
Keine Einwände |
|
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg |
12.06.2019 |
Keine Einwände |
|
IHK Würzburg |
19.06.2019 |
Keine Einwände |
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Telekom |
13.06.2019 |
Hinweis auf die
Telekomleitung Hauszuführung zur Turnhalle. Diese Durchschneidet das
Plangebiet |
Der Hausanschluss
wird verlegt, so dass keine Beeinträchtigungen im Plangebiet gegeben sind. |
Landratsamt Würzburg
|
12.07.2019 |
|
|
Bauleitplanungsrecht
|
|
Hinweisung, dass
das beplante Gebiet innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Nördlich der Wenkheimer Straße
liegt“ und sich im südlichen Bereich eine Überlappung ergibt. Feststellung,
dass Dachform und Dachneigung nicht festgesetzt wurden und Dachgauben ab
einer Dachneigung von 35 Grad zulässig sind. Keine Einwände aus technischer
Sicht. |
Keine Abwägung
nötig |
Wasserrecht und
Bodenschutz |
|
Feststellung,
dass das Gebiet nicht im Karstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund
liegt. Weiterhin nicht im amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet oder
Überschwemmungsgebiet eines Gewässers liegt. Es wird eine ordnungsgemäße
Erschließung vorausgesetzt. Erforderliche Ausgleichsflächen sollen als
Uferstreifen aufgewiesen werden. Das
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ist am Verfahren zu beteiligen.
Feststellung, dass kein Eintrag im Altlastenkataster gegeben ist. |
Keine Abwägung
nötig. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ist am Verfahren bereits beteiligt.
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Immissionsschutz |
|
Zu den
Begründungen im B-Plan-Entwurf hinsichtlich der Geräuschentwicklung wird
ergänzend angemerkt, dass die Nutzung der Turnhalle unter Berücksichtigung
des Belegungsplanes als unkritisch gesehen wird und der Bolzplatz in seinem
Emissionsverhalten bereits durch die bestehende Wohnbebauung eingeschränkt
ist. |
Keine Abwägung
notwendig. Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. |
Gesundheitsamt |
|
Vom
Gesundheitsamt zu prüfende Belange werden nicht berührt. Es werden insgesamt
keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung gesehen. |
Keine Abwägung
nötig |
Kreisentwicklung |
|
Aus Sicht der
Kreisentwicklung wird die Maßnahme positiv bewertet, da neuer Wohnraum in
zentrale Lage, innerörtlicher Lage ermöglicht und somit mit den vorhandenen
Flächenressourcen sparsam umgegangen bzw. keine weitere
Flächeninanspruchnahme vorgenommen wird.
Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände. |
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Denkmalschutz |
|
Es werden keine
Einwände vorgetragen |
|
Stellungnahme
Naturschutz |
15.07.2019 |
Der Planung
stehen keine naturschutzfachlichen Belange entgegen. |
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Die Anregungen und Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange sind abzuwägen und die Abwägung sowie die sich ggfs. ergebenden Änderungen des Planungsentwurfs zu beschließen.
Der Vorsitzende begrüßt hierzu Herrn Beil vom Ing.-Büro Dietz & Partner und übergibt ihm das Wort.
Er geht auf die Anregungen und Bedenken im Detail ein. Anschließend wird die Abwägung beschlossen.
Beschluss:
Die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange werden, wie vorgetragen, abgewogen.