Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Gemeinderätin Elisabeth Rieck erscheint zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der unter Top 1 vorgenommenen Abwägung und Berücksichtigung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wird der Entwurf des Bebauungsplans „Turnhalle West“ im weiteren Aufstellungsverfahren öffentlich ausgelegt. Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung besteht für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, zum Bebauungsplan erneut Anregungen und Bedenken vorzutragen.


Beschluss:

 

  1. Der Bebauungsplan „Turnhalle West“ wird unter Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung in seinen Grenzen Teilfläche Fl. Nr. 15917 aufgestellt.
  2. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Turnhalle West“ werden wie vorgetragen, im Entwurf beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Aufstellung des Bebauungsplans „Turnhalle West“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Turnhalle West“, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs.2 BauGB vorzunehmen.