Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Regionale Planungsverband Würzburg hat den Markt Neubrunn über die 18. Änderung Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 mit Schreiben vom 20.08.2019 informiert. Die Änderung betrifft die Weiterentwicklung der Schwerpunkte Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen. Die Regionalplanunterlagen sind unter https://rvhnf.de/rp2020-aend-18html. abrufbar.

 

Maßgeblich für die Region Würzburg ist aufgrund der Lage der im Regionalplan unter TBB 11 Wertheim-Bettingen / Wertheim Dertingen geführte Standort. Es ist beabsichtigt, die am Standort bereits gegebene Fläche um 19,7 ha in der Ausweisung zu erweitern. Angestrebt wird diese Erweiterung, um der den letzten Jahren in der Region HeilbronnFranken anhaltend hohen gewerblichen Flächennachfrage, insbesondere entlang der Autobahnen zu begegnen.

 

In diesem Zusammenhang wurden die entsprechenden Flächenbedarfe ermittelt. Für den Raum Wertheim haben sich Bedarfsflächen von 42,5 ha in den Schwerpunkten ergeben. Unter Abzug der gegebenen Reserveflächen ergibt sich ein Ausweisungsbedarf von 18 ha. Es wurde untersucht, inwieweit dieser Flächenausweis in Wertheim-Bestenheid oder Wertheim Reinhartshof ausgewiesen werden könnte. Die Alternativprüfungen haben nach den Unterlagen des Regionalplans eine schlechtere Eignungsbilanz für diese Flächen aufgezeigt. Am geeignetsten zur Befriedigung des Raumbedarfs zeigt sich die Fläche 1b im Bereich Wertheim-Bettingen. Die Fläche liegt im direkten Anschlussbereich an die A3. Grundsätzlich wäre eine Beeinträchtigung des Marktes Neubrunn gegeben, wenn Gewerbe angesiedelt würde, welches ein hohes Verkehrsaufkommen bedingt und die Ausweichstrecken zur A 3 bzw. A 81 über das Gemeindegebiet genutzt werden. Je nach angedachter Ansiedlung kommt es über das Gemarkungsgebiet zu verstärkten Fahrbewegungen durch Einpendler. Mögliche Beeinträchtigungen durch konkrete Ansiedlungen sind zu einem späteren Zeitpunkt bei entsprechender Bebauungsplanausweisung zu prüfen. Grundsätzlich wird angemerkt, dass durch diese Konzentrierung in einer Entfernung von rund 14 km Entfernung eine Ansiedlung von Gewerbe im Gemeindegebiet für den Markt Neubrunn immer schwieriger wird und Wirtschaftskraft abfließt.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn erhebt Bedenken hinsichtlich der Konzentration und der damit verbundenen verkehrlichen Belastung. Weiterhin werden Bedenken hinsichtlich des Abzugs und der Verlagerung von Gewerbebetrieben aus der Region erhoben.