Sachverhalt:

 

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2018 am 05.09.2019 geprüft. Die Prüfung erfolgte durch den Vorsitzenden Peter Dengel, Schriftführerin Frau Elisabeth Rieck und die weiteren Mitglieder Elke Kohlhepp und Richard Faulhaber. Die Prüfung der Jahresrechnung fand in öffentlicher Sitzung am 05.09.2019 statt. Soweit notwendig, wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Der Bericht über die Prüfung wurde am 05.09.2019 in der Verwaltung vorgelegt. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung der Gemeinde zu prüfen.

Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.

Die rechtlichen Vorgaben und der Inhalt/Umfang der örtlichen Rechnungsprüfung wurde dem Gemeinderat bereits in früheren Sitzungen dargelegt. Auf eine erneute Darlegung wird verzichtet.

Es wurden die zur Prüfung notwendigen Unterlagen seitens der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Im Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung wurden folgende noch berichtspflichtigen Feststellungen vermerkt.

 

1)         Prüfungsfeststellung aus der Jahresrechnung 2017. Es wurde eine Fehlbuchung bei der Umsatzsteuer festgestellt.

 

Diese wird seitens der Verwaltung mit der steuerlichen Erklärung für 2018 noch berichtigt.

 

2)         Ein Mietvertrag für die Kinderkrippe / Schwesternwohnhaus ist nicht vorhanden.

 

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass ein klassischer Mietvertrag nicht gegeben ist. Es wurde aber eine Vereinbarung zwischen der Kirchenstiftung St. Georg Neubrunn und der politischen Gemeinde Markt Neubrunn abgeschlossen. Siehe Top nö 3 einstimmiger Beschluss vom 19.06.2018. Diese regelt die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Markt Neubrunn für die Dauer von 25 Jahren mit Inbetriebnahme der Einrichtungsräume. Diese Vereinbarung wurde seitens des Ordinariats Würzburg genehmigt. In dieser Vereinbarung ist auch der Betrag, den der Markt Neubrunn für diese Zeit zahlen muss, aufgeführt.

 

 

3)         Fehlende Nebenkostenabrechnung zum gemeindlichen Objekt Schlossstraße

 

Es wurde bemängelt, dass die Nebenkostenabrechnung für das Objekt für das Jahr 2018 und andere noch nicht erstellt wurde. Hierzu wird seitens der Verwaltung angemerkt, dass diese gemäß der mündlichen Absprache zwischen den Parteien entsprechend nachgeholt wird.

 

4)         Fehlender Überblick über abgeschlossene und noch unvollzogene / offene Beschlüsse

 

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass Beschlüsse, wie durch den Gemeinderat beschlossen, umgesetzt werden. Eine Rapportliste über erledigte Beschlüsse / Maßnahmen führt die Verwaltung nicht. Sofern eine solche geführt werden soll, bedarf es, da es sich hier um nicht wenige Beschlüsse handelt, deren Abarbeitung dokumentiert werden soll, einer Ausweitung der Personalkapazität, um diese Dokumentation erledigen zu können.

 

Eine Liste über alle gefassten Beschlüsse kann in „Session“ erstellt werden, aus der zu ersehen ist, welche Beschlüsse erledigt und welche noch in Bearbeitung sind.

In einer Sitzung im November/Dezember wird der Vorsitzende anhand dieses Systems die Beschlüsse dieses Jahres mit dem Beamer zeigen, damit sich der Gemeinderat einen Überblick verschaffen kann.

 

5)         Überschreitung des Haushaltsansatzes bei den Baunebenkosten Frankenlandhalle

 

Es ist richtig, dass der Ansatz wie auch im Rechenschaftsbericht aufgeführt, überschritten ist. Die Überschreitung ergab sich durch die Zahlung der Leistungen der durch den Gemeinderat beauftragten Architekten und Ingenieure. Die Honorarvereinbarungen wurden im Gremium behandelt. Ebenfalls auf dieser Haushaltsstelle verbucht wurde das durch den Gemeinderat beauftragte Brandschutzgutachten sowie die für den Umbau notwendigen Kanalinspektion.

Die Ermächtigung zur Auszahlung der Honorare hat der Gemeinderat dem Grunde nach durch die Verabschiedung der Honorarverträge und der weiteren Gutachten gegeben. Es wird darum gebeten, die überplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung zu genehmigen.

 

6)         Es wurde die Höhe der Kosten für Fachbücher, Gesetzestexte und rechtliche Infomaterialen bemängelt. Angeregt wird eine digitale Variante.

 

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass nicht alle Materialen digital zur Verfügung stehen. Zudem ist es oft hilfreich, auch mal einen Vermerk am Gesetzestext / der Kommentierung anbringen zu können. Die Verwaltung wird sich mit der Überlegung einer Kosteneinsparung durch die Umstellung auf eine digitale Variante beschäftigen. Über das Ergebnis wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit informiert.

 

7)         Bei den Arztrechnungen im Zusammenhang mit der Prüfung der gesundheitlichen Eignung der Atemschutzgeräteträger wurden unterschiedliche Höhen je nach untersuchendem Arzt festgestellt.

 

Die Verwaltung hat bei der kommunalen Vertretung der Gemeinden in Bayern angefragt, in wie weit es Abrechnungsvorschriften für diese Untersuchung gibt. Sobald die Rückantwort seitens der Interessenvertretung vorliegt, wird die Verwaltung berichten und Rechnungen zukünftig ggfs. beanstanden.

 

8)         Archiv Rathaus; Es wurden 2017 Lagerregale für einen Archivraum beschafft. Das Archiv wurde aber noch nicht eingerichtet.

 

Es ist richtig, dass der Raum noch nicht eingerichtet wurde. Dies war bisher aufgrund anderer dringlicher Projekte und fehlender zeitlicher Kapazitäten nicht möglich.

 

9)         Sanierung Friedhofsmauer, Beanstandung der Kostenmehrung im laufenden Projekt, bei Grundlage einer Vergabe für nicht normgerechte Ausführung.

 

Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass die Kostenmehrung durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates bei der Zahlung durch die Verwaltung abgedeckt war. Auch der Umstand, dass eine Vergabe für eine nicht normgerechte Ausführung erfolgte, oblag der Beschlussfassung des Gremiums und war nicht von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

10)       Nachfragen zu weiteren Belegen und Sachverhalten.

 

Die weiteren Nachfragen zu Verbuchungen und einzelnen Sachverhalten wurden im Rahmen der Prüfung geklärt.

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.


Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.