Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung für 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den vorgelegten / vorgetragenen Ergebnissen festgestellt und gleichzeitig die Entlastung beschlossen.